Abwasserzweckverband Obere Bille

Der Abwasserzweckverband Obere Bille (AZV) wurde zum 1. Januar 2008 von 11 Gemeinden und der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) gegründet und ist für die Schmutz-  und Niederschlagswasserbeseitigung von rund 18.500 Einwohnern in der Gemeinde Trittau sowie im Amt Trittau und Teilen des Amtes Schwarzenbek-Land zuständig.

Der AZV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wirtschaftet damit auf Basis des Kommunalabgabengesetzes mit dem Gebührenaufkommen der Bürgerinnen und Bürger nach dem Kostendeckungsprinzip. Die Verbandsorgane des AZV sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.
Aufgabe des AZV ist es, die störungsfreie Abwasserbeseitigung rund um die Uhr sicher zu stellen. Durch eine Abwasserreinigung mit hohem technischem Standard leistet der AZV somit einen großen Beitrag zur Reinhaltung der Gewässer und damit zur Sicherung der guten Lebensqualität in unserer Region. Die HSE als Partner im AZV bringt das erforderliche fachliche Know-how ein, um die zunehmend steigenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können.
Der AZV betreibt mit 12 Mitarbeitern 67 Pumpwerke, 23 Regenrückhaltebecken und 4 Kläranlagen, in denen eine Jahresabwassermenge von insgesamt ca. 1 Mio. m³ behandelt wird. Die Gesamtlänge des Schmutz- und Niederschlagswasserkanalnetzes beträgt rd. 160 Kilometer In den 11 Mitgliedsgemeinden nimmt der AZV verschiedene Aufgaben wahr:

•    Für die Gemeinden Grande, Grönwohld, Hamfelde/St., Lütjensee und Trittau übernimmt der AZV die gesamte Aufgabe der zentralen Abwasserbeseitigung, d.h. Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung einschl. der Straßenentwässerung.
•    In der Gemeinde Köthel/St. übernimmt der AZV mit Ausnahme der Abwasserreinigung (diese erfolgt in der benachbarten Kläranlage des „Zweckverbandes Kläranlage Köthel“) ebenfalls die gesamte Aufgabe der zentralen Abwasserbeseitigung.
•    In allen Mitgliedsgemeinden, und somit auch in den Gemeinden Großensee, Hohenfelde, Kuddewörde, Rausdorf und Witzhave, ist der AZV weiterhin für die dezentrale Abwasserbeseitigung, d. h. Beseitigung der Abwässer aus Sammelgruben und Kleinkläranlagen von rd. 300 Grundstücken, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, zuständig.
•    Darüber hinaus betreut der AZV in Großensee und Witzhave alle technischen Anlagen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung.

Weiter beschäftigt sich der AZV intensiv mit der Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen, zu deren Durchführung alle Grundstückseigentümer nach der DIN 1986 Teil 30 bis zum 31.12.2015 verpflichtet sind. In enger Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Stormarn erarbeitet der AZV hierzu zurzeit ein Konzept, das den Grundstückseigentümern - bei Vorliegen bestimmter noch zu definierender  Voraussetzungen - eine Dichtheitsprüfung auch nach der o. a. Frist ermöglichen soll. Den Grundstückseigentümern wird daher geraten, keine voreiligen Dichtheitsprüfungen durchführen zu lassen, insbesondere in diesem Zusammenhang keine Haustürgeschäfte abzuschließen, sondern vorerst weitere Informationen durch den AZV abzuwarten.

Für ein persönliches Gespräch rund um die Abwasserbeseitigung stehen wir Ihnen in der Verwaltung (Poststraße 11 in Trittau, 04154 / 7955-10) zu folgenden Öffnungszeiten gern zur Verfügung: Mo. 7.00 bis 12.30 Uhr, Di. + Fr.  8.30 bis 12.30 Uhr und Do. 15.00 bis 18.30 Uhr. Viele weitere Informationen zum AZV finden Sie auf unserer Internetseite www.azv-obere-bille.de.