Versorger und Verbände:

Abwasserzweckverband Obere Bille

Der Abwasserzweckverband Obere Bille (AZV) wurde zum 1. Januar 2008 von 11 Gemeinden und der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) gegründet und ist für die Schmutz-  und Niederschlagswasserbeseitigung von rund 18.500 Einwohnern in der Gemeinde Trittau sowie im Amt Trittau und Teilen des Amtes Schwarzenbek-Land zuständig.

Der AZV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wirtschaftet damit auf Basis des Kommunalabgabengesetzes mit dem Gebührenaufkommen der Bürgerinnen und Bürger nach dem Kostendeckungsprinzip. Die Verbandsorgane des AZV sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.
Aufgabe des AZV ist es, die störungsfreie Abwasserbeseitigung rund um die Uhr sicher zu stellen. Durch eine Abwasserreinigung mit hohem technischem Standard leistet der AZV somit einen großen Beitrag zur Reinhaltung der Gewässer und damit zur Sicherung der guten Lebensqualität in unserer Region. Die HSE als Partner im AZV bringt das erforderliche fachliche Know-how ein, um die zunehmend steigenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können.
Der AZV betreibt mit 12 Mitarbeitern 67 Pumpwerke, 23 Regenrückhaltebecken und 4 Kläranlagen, in denen eine Jahresabwassermenge von insgesamt ca. 1 Mio. m³ behandelt wird. Die Gesamtlänge des Schmutz- und Niederschlagswasserkanalnetzes beträgt rd. 160 Kilometer In den 11 Mitgliedsgemeinden nimmt der AZV verschiedene Aufgaben wahr:

•    Für die Gemeinden Grande, Grönwohld, Hamfelde/St., Lütjensee und Trittau übernimmt der AZV die gesamte Aufgabe der zentralen Abwasserbeseitigung, d.h. Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung einschl. der Straßenentwässerung.
•    In der Gemeinde Köthel/St. übernimmt der AZV mit Ausnahme der Abwasserreinigung (diese erfolgt in der benachbarten Kläranlage des „Zweckverbandes Kläranlage Köthel“) ebenfalls die gesamte Aufgabe der zentralen Abwasserbeseitigung.
•    In allen Mitgliedsgemeinden, und somit auch in den Gemeinden Großensee, Hohenfelde, Kuddewörde, Rausdorf und Witzhave, ist der AZV weiterhin für die dezentrale Abwasserbeseitigung, d. h. Beseitigung der Abwässer aus Sammelgruben und Kleinkläranlagen von rd. 300 Grundstücken, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, zuständig.
•    Darüber hinaus betreut der AZV in Großensee und Witzhave alle technischen Anlagen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung.

Weiter beschäftigt sich der AZV intensiv mit der Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen, zu deren Durchführung alle Grundstückseigentümer nach der DIN 1986 Teil 30 bis zum 31.12.2015 verpflichtet sind. In enger Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Stormarn erarbeitet der AZV hierzu zurzeit ein Konzept, das den Grundstückseigentümern – bei Vorliegen bestimmter noch zu definierender  Voraussetzungen – eine Dichtheitsprüfung auch nach der o. a. Frist ermöglichen soll. Den Grundstückseigentümern wird daher geraten, keine voreiligen Dichtheitsprüfungen durchführen zu lassen, insbesondere in diesem Zusammenhang keine Haustürgeschäfte abzuschließen, sondern vorerst weitere Informationen durch den AZV abzuwarten.

Für ein persönliches Gespräch rund um die Abwasserbeseitigung stehen wir Ihnen in der Verwaltung (Poststraße 11 in Trittau, 04154 / 7955-10) zu folgenden Öffnungszeiten gern zur Verfügung: Mo. 7.00 bis 12.30 Uhr, Di. + Fr.  8.30 bis 12.30 Uhr und Do. 15.00 bis 18.30 Uhr. Viele weitere Informationen zum AZV finden Sie auf unserer Internetseite www.azv-obere-bille.de.

Wasserbeschaffungsverband Stormarnsche Schweiz

Der Wasserbeschaffungsverband Stormarn’sche Schweiz ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG).

Der Verband umfasst das Gebiet seiner Mitglieder, den Gemeinden Grönwohld, Lütjensee und der dingliche Mitglieder, Herrn Heinrich Grot-Püst, Steinburg und Frau Siegrid Wulf, Trittau. Die ursprüngliche Begründung des Verbandes erfolgte durch den Landrat des Kreises Stormarn als Gründungsbehörde der Wasser- und Bodenverbände am 22.11.1979 und 01.01.1980.
Der Verband hat sich durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 21.12.2004 eine Satzung gegeben. Danach erhebt der Verband ab dem 01.01.2005 selbst Beiträge und Gebühren. Die Aufgabe der Gemeinden, ihren Einwohnern Trink- und Brauchwasser und der Allgemeinheit Wasser für öffentliche Zwecke zu liefern wurde einschließlich des Satzungs- und Verordnungsrechts auf den Wasserbeschaffungsverband Stormarn’sche Schweiz Vertrag ab dem 01.01.2005 übertragen. Die entsprechenden Beschlüsse der Gremien Ende 2004 gefasst.
Der Verband hat gemäß § 3 der neugefassten Verbandssatzung vom 02.06.1997 die Aufgabe, seine Mitglieder durch die Beschaffung und Bereitstellung von Wasser mit und Brauchwasser zu versorgen, technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers durchzuführen und die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft sowie Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz zu fördern.